Eine Geheimwaffe für Gewerbe
Man kann es tatsächlich nur schlimm beantworten, wenn man die Größenordnungen nicht kennt. am günstigsten versteht man es an einem Musterbeispiel: welches akkurat ein Gewerbe ist, wird zugelassen nicht ausdrücklich definiert. rein der Rechtspraxis hat sich mittlerweile jedoch folgende Definition etabliert: Ein Gewerbe ist Also jede selbststä